Wer vor 1992 drei Kinder erzogen hat, bekommt seit 2019 zwar mehr Rente als früher – aber immer noch weniger als Eltern gleichaltriger Kinder. Ab 2027 ändert sich das grundlegend: Die Mütterrente III gleicht den Abstand endlich aus. Für Eltern mit drei Sprösslingen vor 1992 bedeutet das bis zu 60 Euro mehr im Monat.

Kinder vor 1992: 2,5 Entgeltpunkte pro Kind · Start Mütterrente III: 1. Januar 2027 · Kinder ab 1992: bis zu 3 Entgeltpunkte · Reform 2019: Erhöhung auf 2,5 Punkte vor 1992 · Betroffene Kinder: geboren bis 31.12.1991

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Exakte Auszahlungsbeträge hängen vom künftigen Rentenwert ab
  • Behandlung bei geteilter Erziehung oder Scheidung noch nicht final geklärt
  • Genauer Umfang von Ausnahmen bei Adoptiv- und Pflegekindern
3Zeitleisten-Signal
  • Koalitionsbeschluss Juni 2025: Start zum 1. Januar 2027 (Clean Invoice)
  • Erste Auszahlung mit Rückwirkung ab 2027: erst 2028 (CHIP)
  • 10 Millionen Rentenkonten müssen geprüft werden (CHIP)
4Wie es weitergeht
  • Keine Rentenbescheide 2026 – die technische Umsetzung läuft (Rentenbescheid24)
  • Ab 2028: rückwirkende Erhöhung ab Rentenbeginn (Rentenbescheid24)
  • Gilt für Mütter und Väter gleichermaßen (Deutsche Rentenversicherung)

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Eckdaten zur Mütterrente III zusammen.

Merkmal Details
Geburtsjahrgang Kinder bis 31.12.1991
Entgeltpunkte aktuell 2,5 pro Kind
Entgeltpunkte ab 2027 3,0 pro Kind
Rentenwert 40,79 € pro Entgeltpunkt (Stand Juli 2025)
Neue Regel ab 01.01.2027
Auszahlung ab 2028 (rückwirkend)
Offizielle Quelle Deutsche Rentenversicherung

Welche Jahrgänge bekommen die Mütterrente?

Die Mütterrente steht Eltern zu, die Kinder erzogen haben – unabhängig vom Geschlecht. Entscheidend ist das Geburtsdatum des Kindes.

Kinder vor 1992

  • Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, erhalten seit der Reform 2019 (Mütterrente II) 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Das entspricht bis zu 36 Monaten Erziehungszeit.
  • Ab 1. Januar 2027 erhöht die Mütterrente III diesen Wert auf 3,0 Entgeltpunkte pro Kind – eine Anerkennung von bis zu 36 Monaten Erziehungszeit für jedes Kind.
  • Für drei Kinder vor 1992 bedeutet das künftig 9,0 Entgeltpunkte statt bisher 7,5.

Unterschiede zu Kindern ab 1992

Kinder ab 1992 erhielten bereits von Anfang an bis zu 3 Entgeltpunkte pro Kind. Mit der Mütterrente III werden Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, endlich gleichgestellt. Der bisherige Unterschied von 0,5 Entgeltpunkten pro Kind fällt weg.

Warum das so ist

Ursprünglich wurden für vor 1992 geborene Kinder nur 2 Jahre Erziehungszeit angerechnet, ab 1992 dann 3 Jahre. Diese Ungleichbehandlung wird nun nach über 30 Jahren korrigiert.

Wie viel Rente bekomme ich pro Kind vor 1992?

Die genaue Rente hängt von der Anzahl der Kinder und dem aktuellen Rentenwert ab. Mit dem Rentenwert von 40,79 Euro pro Entgeltpunkt (gültig ab Juli 2025) ergeben sich konkrete Beträge.

Aktuelle Regelung (bis Ende 2026)

  • 1 Kind vor 1992: 2,5 Entgeltpunkte = 101,98 € monatlich
  • 2 Kinder vor 1992: 5,0 Entgeltpunkte = 203,95 € monatlich
  • 3 Kinder vor 1992: 7,5 Entgeltpunkte = 305,93 € monatlich

Erhöhung ab 2027 durch Mütterrente III

  • Pro Kind vor 1992: +0,5 Entgeltpunkte = +20,40 € monatlich (bei aktuellem Rentenwert)
  • 3 Kinder vor 1992: +1,5 Entgeltpunkte = +61,19 € monatlich
  • Das Plus erhöht sich, wenn der Rentenwert in den kommenden Jahren weiter steigt
Was zu beachten ist

Die genannten Beträge sind Bruttowerte. Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sind möglich. Bei Bezug von Grundsicherung, Witwenrente oder Grundrente kann die Mütterrente angerechnet werden.

Wann kommt Mütterrente 3 für alle?

Die Mütterrente III wurde im Juni 2025 vom Koalitionsausschuss beschlossen und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ursprünglich war die Reform erst für 2028 geplant, der Druck vor allem aus der CSU führte zur Verlegung.

Zeitplan der Reform

  • 1. Juli 2014: Mütterrente I – erste Verbesserung
  • 1. Januar 2019: Mütterrente II – Erhöhung auf 2,5 Punkte für vor 1992
  • Juni 2025: Koalitionsbeschluss für Mütterrente III
  • 1. Januar 2027: Inkrafttreten der Mütterrente III
  • 2028: Erste Auszahlung – rückwirkend ab Januar 2027

Koalitionsvereinbarung

Die Reform wurde im Rahmen des Koalitionsausschusses beschlossen und sieht vor, dass bis zu 10 Millionen Rentner von der Mütterrente III profitieren könnten. Die technische Umsetzung erfordert die Prüfung von 10 Millionen Rentenkonten, was erklärt, warum die Auszahlung erst 2028 startet.

Wird die Mütterrente rückwirkend gezahlt?

Ja, die Mütterrente III soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2027 ausgezahlt werden – die erste Auszahlung erfolgt jedoch erst 2028.

Rückwirkende Auszahlung

  • Wer am 1. Januar 2027 bereits Rente bezieht, erhält rückwirkende Erhöhungen
  • Die Nachzahlung umfasst alle Monate seit Januar 2027
  • Neue Renten, die zwischen 2027 und 2028 beginnen, erhalten die vollen Leistungen

Bedingungen

Entscheidend ist der Rentenbeginn. Wer bereits vor dem 1. Januar 2027 Rente bezieht, bekommt die Erhöhung rückwirkend. Bestandsrentner erhalten automatisch angepasste Rentenbescheide ab 1. Januar 2028.

Praktisch

In den meisten Fällen ist kein Antrag nötig – die Deutsche Rentenversicherung prüft die Rentenkonten automatisch. Nur bei Adoptiv- oder Pflegekindern kann ein Antrag erforderlich sein.

Wie beantrage ich die Mütterrente?

Für die allermeisten Eltern ist die Mütterrente III keine klassische Beantragung, sondern ein automatischer Prozess. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Rentenkonten von Amts wegen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Kein Antrag nötig: Wer bereits eine Rente bezieht, muss nichts tun
  2. Automatische Prüfung: Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Kindererziehungszeiten
  3. Neuer Rentenbeginn 2027 oder später: Die Erziehungszeiten werden automatisch berücksichtigt
  4. Adoptiv- und Pflegekinder: Hier kann eine separate Prüfung nötig sein – am besten bei der Rentenversicherung nachfragen

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder (im Rentenkonto hinterlegt)
  • Bei Unklarheiten: Kindergeldbescheide oder andere Nachweise
  • Für Adoptiv- und Pflegekinder: entsprechende Nachweise
Wichtig

Entgeltpunkte aus der Mütterrente erhöhen die Rente lebenslang – jeden Monat, nicht nur einmalig. Mit jeder Rentenanpassung wächst der monatliche Vorteil.

Faktenlage und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Mütterrente III startet am 1. Januar 2027 (Deutsche Rentenversicherung)
  • +0,5 Entgeltpunkte pro Kind vor 1992 (Deutsche Rentenversicherung)
  • Automatische Anpassung ohne Antrag (Deutsche Rentenversicherung)
  • Gilt für Väter und Mütter gleichermaßen (Deutsche Rentenversicherung)
  • Auszahlung ab 2028, rückwirkend ab 2027 (CHIP)

Was noch unklar ist

  • Exakte Rentenhöhe ab 2027 hängt vom künftigen Rentenwert ab
  • Behandlung bei Scheidung oder geteilter Erziehung nicht abschließend geklärt
  • Genauer Umfang für Adoptiv- und Pflegekinder

Zeitleiste der Mütterrente

Die Entwicklung der Mütterrente zeigt eine stufenweise Verbesserung seit 2014.

Zeitpunkt Ereignis
1. Juli 2014 Mütterrente I tritt in Kraft
1. Januar 2019 Mütterrente II: 2,5 Punkte für vor 1992
Juni 2025 Koalitionsbeschluss Mütterrente III
1. Juli 2025 Rentenwert steigt auf 40,79 € (+3,74%)
1. Januar 2027 Mütterrente III tritt in Kraft
Ab 2028 Erste Auszahlung, rückwirkend ab 2027

Die Reformen bei der Mütterrente zeigen eine klare Tendenz: Seit 2014 wurde die Anerkennung von Erziehungszeiten stufenweise verbessert. Die Mütterrente III schließt eine über 30-jährige Lücke für Eltern älterer Kinder.

Was sagt die Deutsche Rentenversicherung?

Mit der Mütterrente III werden Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen.

— Deutsche Rentenversicherung, Offizielle Informationen zur Mütterrente III

Von der neuen Mütterrente III könnten bis zu 10 Millionen Rentner profitieren.

— CHIP Redaktion, Bericht vom Juni 2025

Die Mütterrente wird ausgeweitet – und das schneller als bisher geplant.

— Rentenbescheid24, Fachportal zur Mütterrente

Die Reform betrifft Eltern, die vor 1992 geborenes(e) Kind(er) erzogen haben – also Jahrgänge, die bisher systembedingt weniger Rente bekamen. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 werden sie mit Eltern gleichgestellt, deren Kinder ab 1992 geboren wurden.

Fazit: Eltern mit drei Kindern vor 1992 erhalten ab 2027 durch die Mütterrente III zusätzlich 1,5 Entgeltpunkte – das bedeutet rund 60 Euro mehr Rente monatlich. Betroffene müssen nichts beantragen; die Anpassung erfolgt automatisch. Die erste Auszahlung kommt 2028, rückwirkend für das gesamte Jahr 2027.

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Besonders bei drei Kindern vor 1992 führt die Reform ab 2027 zu bis zu 60 € mehr Rente monatlich, automatisch und rückwirkend gutgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Mütterrente 3 schon beschlossen?

Ja, der Koalitionsausschuss hat die Mütterrente III im Juni 2025 beschlossen. Sie soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Wie hoch ist die Mütterrente für 2 Kinder vor 1992 geboren?

Aktuell erhalten Sie 5,0 Entgeltpunkte (203,95 € monatlich). Ab 2027 erhöht sich das auf 6,0 Entgeltpunkte – ein Plus von etwa 40 Euro.

Wann kommt die Mütterrente Erhöhung 2026?

Die Mütterrente III tritt erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Im Jahr 2026 werden keine neuen Rentenbescheide für die Mütterrente III verschickt – die technische Umsetzung läuft.

Für welche Kinder gilt die Verbesserung?

Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, profitieren von der Mütterrente III. Pro Kind erhöhen sich die Entgeltpunkte von 2,5 auf 3,0.

Wie wirkt sich Mütterrente 3 auf die Rente aus?

Die Entgeltpunkte erhöhen die monatliche Rente dauerhaft. Mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro bedeutet jeder zusätzliche Entgeltpunkt etwa 40,79 Euro mehr pro Monat.

Können Väter die Mütterrente beantragen?

Ja, die Mütterrente gilt für alle Erziehenden – Mütter und Väter. Entscheidend ist, wer das Kind erzogen hat, nicht das Geschlecht.

Was passiert mit Adoptiv- und Pflegekindern?

Bei Adoptiv- und Pflegekindern kann eine separate Prüfung nötig sein. In diesen Fällen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung.