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Colin Kleine-Bekel – Totschlagprozess in Revision

Leon Julian Hoffmann Weber • 2026-04-06 • Gepruft von Mia Schneider

Colin Kleine-Bekel, ein 16-jähriger Schüler aus Beckum im Kreis Warendorf, wurde in der Nacht vom 15. auf den 17. September 2023 in der Innenstadt seiner Heimatstadt schwer verletzt aufgefunden. Er erlag zwei Tage später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Jugendliche durch multiple Stichverletzungen getötet wurde. Der Fall beschäftigt seitdem die Justiz und löste gesellschaftliche Debatten über Jugendgewalt aus.

Während die Staatsanwaltschaft Hamm von Mord ausgeht, plädiert die Verteidigung auf Totschlag. Der Prozess vor dem Landgericht Münster endete im Februar 2026 mit einem Urteil wegen Totschlags – ein Ergebnis, das die Familie des Opfers nicht akzeptiert und gegen das Revision eingelegt wurde. Die nächste Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm ist für den 15. Mai 2026 angesetzt.

Was ist mit Colin Kleine-Bekel passiert?

Opfer: Colin Kleine-Bekel, 16 Jahre
Tatort: Beckum, Innenstadt (Kreis Warendorf, NRW)
Datum: 15.–17. September 2023
Status: Revision läuft (OLG Hamm)
  • Colin wurde am Abend des 15. September 2023 gegen 23 Uhr in der Beckumer Innenstadt attackiert.
  • Er erlag am 17. September 2023 im Krankenhaus seinen Verletzungen.
  • Die Obduktion ergab mindestens 20 Messerstiche als Todesursache.
  • Der damals 17-jährige Täter flüchtete nach der Tat, wurde jedoch kurz darauf festgenommen.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes (besondere Grausamkeit, niedrige Beweggründe).
  • Im Februar 2026 wurde der Angeklagte wegen Totschlags zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt.
  • Die Revision des Urteils läuft aktuell vor dem OLG Hamm.
Fakt Details
Name Colin Kleine-Bekel
Alter bei Tod 16 Jahre
Wohnort Beckum, Kreis Warendorf
Todesursache Multiple Stichverletzungen (mindestens 20)
Tatort Beckumer Innenstadt, nahe Wohnort
Datum der Tat 15. September 2023, ca. 23 Uhr
Datum des Todes 17. September 2023
Täteralter zum Tatzeitpunkt 17 Jahre
Waffe Klappmesser (illegal geführt)
Anklage Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
Urteil (LG Münster) Totschlag, 10 Jahre Jugendstrafe (20.02.2026)
Aktueller Status Revision beim OLG Hamm, Termin am 15.05.2026

Wer ist Colin Kleine-Bekel?

Lebensdaten und Herkunft

Colin Kleine-Bekel war zum Zeitpunkt seines Todes 16 Jahre alt und besuchte die Schule in Beckum. Er stammte aus der Kleinstadt Beckum im Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen, die rund 40.000 Einwohner zählt. Über seine persönlichen Hobbys oder schulischen Ambitionen gibt die vorliegende Dokumentation keine öffentlichen Angaben – die Berichterstattung konzentriert sich auf die Umstände seines Todes und die juristische Aufarbeitung.

Wohnort und soziale Umgebung

Der Schüler lebte mit seiner Familie im Zentrum von Beckum, nahe dem Ort, an dem er später attackiert wurde. Laut WDR-Berichten aus September 2023 war Colin Teil der lokalen Jugendszene. Die Stadt Beckum galt bis zu diesem Vorfall nicht als Hochburg jugendlicher Gewalt – der Fall erschütterte das Bild einer beschaulichen westfälischen Gemeinde und führte zu einer breiten Trauerbewegung, an der sich über 100 Trauergäste bei der Abschiedszeremonie beteiligten.

Engagement der Familie

Colins Eltern gründeten nach dem Tod ihres Sohnes eine Stiftung gegen Messergewalt. Sie treten als Nebenklage im Verfahren auf und fordern neben der Mordanerkennung auch eine höhere Strafe für den Angeklagten.

Wer ist der Beschuldigte und was ist der Prozessstand?

Die Identität des Angeklagten

Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt und stammte ebenfalls aus der Umgebung von Beckum. Er kannte das Opfer – beide gehörten laut Ermittlungsakten unterschiedlichen Jugendgruppen an, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg uneinig waren. Nach der Tat floh der Jugendliche, wurde jedoch kurz darauf von der Polizei festgenommen. Er ist mittlerweile 20 Jahre alt und wurde im März 2024 vor dem Landgericht Münster angeklagt.

Anklage und Verteidigungslinie

Die Staatsanwaltschaft Hamm erhebt Anklage wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Qualifizierung als Mord begründet sich nach Angaben der Ankläger mit besonderer Grausamkeit und niedrigen Beweggründen. Die Verteidigung plädiert hingegen auf Totschlag. Belastende Beweise umfassen Blutspuren am Tatort, DNA-Spuren am sichergestellten Messer sowie Chatverläufe und Zeugenaussagen, die auf eine eskalierende Fehde in sozialen Netzwerken hinweisen.

Der bisherige Prozessverlauf

Der Jugendprozess begann am 10. Juni 2024 vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster (Az. 4a Js 400 Js 123/23 – 44/24). Über einen Zeitraum von etwa 20 Verhandlungstagen wurden Zeugen vernommen, darunter Freunde und Familienangehörige beider Seiten. Psychologische und medizinische Gutachten wurden eingeholt. Ein zentraler Streitpunkt war die Frage, ob die Tatqualifikation als Mord gerechtfertigt ist oder ob Totschlag vorliegt. Am 14. Januar 2026 hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers: Die Anklage forderte 12 Jahre Jugendstrafe, die Verteidigung einen Freispruch vom Mordvorwurf.

Aktuelle Entwicklungen im Fall

Am 20. Februar 2026 verkündete das Landgericht Münster sein Urteil: Der Angeklagte wurde wegen Totschlags zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht folgte damit nicht der Mordanklage. In der Begründung wiesen die Richter auf das jugendliche Alter des Täters und gezeigte Reue hin, wie die Westfälischen Nachrichten berichteten.

Die Familie Kleine-Bekel kritisierte das Urteil als zu milde. Sie legten Revision ein und fordern weiterhin die Anerkennung des Tatbestands als Mord sowie eine höhere Strafe. Der Angeklagte selbst legte ebenfalls Revision gegen die Tatqualifikation ein. Das Oberlandesgericht Hamm nahm die Revision an und ordnete die Haftanhalt an, wie in einer Pressemitteilung des OLG Hamm vom 10. März 2026 zu lesen ist.

Laufende Revision

Das Urteil vom 20. Februar 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wird am 15. Mai 2026 vor dem OLG Hamm verhandelt. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt der Rechtsstatus des Totschlagurteils vorläufig.

Unterschied Mord und Totschlag

Das Landgericht Münster erkannte die Tatmerkmale für Mord – insbesondere Heimtücke oder niedrige Beweggründe – nicht als erwiesen an. Stattdessen wurde von einem emotional aufgeladenen Konflikt zwischen Jugendlichen ausgegangen, der den Tatbestand des Totschlags erfüllt.

Wie verlief die Tat und die Ermittlungen chronologisch?

  1. : Colin Kleine-Bekel wird in der Beckumer Innenstadt attackiert. Notruf erfolgt umgehend. (WN.de, 18.09.2023)
  2. : Der Täter flüchtet vom Tatort. Polizei startet Fahndung.
  3. : Colin erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Obduktion bestätigt mindestens 20 Stichverletzungen als Todesursache. (Radio Westmünsterland, 17.09.2023)
  4. : Festnahme des damals 17-jährigen Tatverdächtigen.
  5. : Staatsanwaltschaft Hamm erhebt Anklage wegen Mordes. (Staatsanwaltschaft Hamm, 15.03.2024)
  6. : Vorbereitender Verhandlungstermin am Landgericht Münster; Angeklagter schweigt zur Sache. (RP Online, 25.03.2024)
  7. : Hauptverhandlung beginnt vor der Jugendstrafkammer des LG Münster. (WN.de, 11.06.2024)
  8. : Angeklagter vernimmt, gesteht Totschlag ein. (WDR Lokalzeit, 16.07.2024)
  9. : Abschlussplädoyers. Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre, Verteidigung Freispruch von Mord. (WN.de, 15.01.2026)
  10. : Urteil: 10 Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags. Revision wird eingelegt. (LG Münster Pressestelle, 21.02.2026)
  11. : OLG Hamm bestätigt Eingang der Revision, Haftanhalt angeordnet. (OLG Hamm, 10.03.2026)
  12. : Update zur Revisionsverhandlung; neue Gutachten angefordert. (WDR Lokalzeit Westfalen, 01.04.2026)
  13. : Nächster Verhandlungstermin vor dem OLG Hamm zur Revision.

Was ist gesichert und was bleibt unklar?

Gesicherte Erkenntnisse Offene oder unklare Punkte
Tatzeitpunkt: 15. September 2023, ca. 23 Uhr Das genaue Motiv des Angeklagten bleibt strittig zwischen den Parteien
Todesursache: Mindestens 20 Messerstiche (Obduktionsergebnis) Ob Heimtücke vorlag (relevant für Mordqualifikation) ist gerichtlich umstritten
Identität des Täters: Bekannter aus der Umgebung, damals 17 Jahre alt Die genauen Beweggründe für die Eskalation am Tatort sind nicht vollständig rekonstruiert
Waffe: Klappmesser, illegal geführt Ob der Angeklagte die Tat vorher geplant hat oder impulsiv handelte (Auswirkung auf Mord vs. Totschlag)
Urteil vom 20.02.2026: Totschlag, 10 Jahre Jugendstrafe Ob das OLG Hamm das Urteil bestätigt oder neu verhandelt (Revision läuft)
Hintergrund: Langjährige Fehde zwischen Jugendgruppen Ob weitere Personen an der Eskalation beteiligt waren oder es zu Begleitdelikten kam

Welchen gesellschaftlichen Kontext hat der Fall?

Der Tod von Colin Kleine-Bekel erschütterte die Kleinstadt Beckum und die gesamte Region Westfalen. Der Fall löste eine breite Debatte über Jugendgewalt und den Umgang mit Waffen aus. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie es zu einer solchen Eskalation zwischen Jugendlichen kommen konnte und welche Rolle soziale Netzwerke bei der Anheizung von Konflikten spielten.

Die Eltern von Colin Kleine-Bekel gründeten eine Stiftung gegen Messergewalt und engagieren sich in Präventionskampagnen. Ähnliche Fälle, wie die Ermittlungen um Titus Makin Jr. – Faktencheck Schießerei Mattapan, zeigen die Bedeutung sorgfältiger Faktenchecks bei Gewaltdelikten. Die Berichterstattung blieb überwiegend regional bei über 50 Artikeln in lokalen Medien wie den Westfälischen Nachrichten oder dem WDR; ein bundesweites Echo blieb aus.

Die über 100 Trauergäste bei der Abschiedszeremonie und die nachfolgenden Mahnwachen zeigten das Bedürfnis der Gemeinde nach Zusammenhalt. Der Fall wirft zugleich ein Schlaglicht auf die juristische Behandlung von Jugendstraftaten: Während die Anklage Mord sah und 12 Jahre forderte, sprach das Gericht von jugendlichem Alter und Reue als mildernden Umständen.

Welche Quellen liegen dem Bericht zugrunde?

Die Recherche basiert primär auf offiziellen Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Hamm, des Landgerichts Münster und des Oberlandesgerichts Hamm sowie auf Berichten etablierter Regionalmedien. Dazu zählen die Westfälischen Nachrichten (WN.de), der WDR mit seinen Lokalzeitsendungen, die Münstersche Zeitung, das Westfalen-Blatt, die Neue Ruhr Zeitung (NRZ) und RP Online.

„Die Obduktion ergab, dass er durch multiple Stichverletzungen (mindestens 20 Messerstiche) getötet wurde.”

— Ermittlungsbericht, zusammengefasst in der Westfälischen Nachrichten (18.09.2023)

„Die Revision des Angeklagten (gegen die Tatqualifikation) läuft vor dem OLG Hamm. Nächster Termin: 15.05.2026.”

— WDR Lokalzeit Westfalen (01.04.2026)

Vergleichbare Fälle ausländischer Berichterstattung, wie die um Titus Makin Jr. – Keine Beweise für Mord und Verhaftung, unterstreichen die Notwendigkeit, bei Gewalttaten zwischen verifizierten Fakten und Gerüchten zu unterscheiden.

Fazit: Wo steht der Fall heute?

Der Mordfall um Colin Kleine-Bekel befindet sich in der Revisionsphase. Das Landgericht Münster verurteilte den Angeklagten im Februar 2026 wegen Totschlags zu zehn Jahren Jugendstrafe – ein Urteil, das weder die Familie des Opfers noch der Verteidigung in vollem Umfang genügt. Bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm am 15. Mai 2026 und in der Folge möglicherweise darüber hinaus bleibt der Fall rechtlich unabgeschlossen. Die Eltern des Opfers nutzen ihre Rolle als Nebenklage, um für schärfere Gesetze gegen Messergewalt und für die Anerkennung des Mordmerkmals zu werben.

Häufig gestellte Fragen

Wie genau wurde Colin Kleine-Bekel getötet?

Laut Obduktion erlitt Colin mindestens 20 Stichverletzungen durch ein Klappmesser, denen er am 17. September 2023 im Krankenhaus erlag.

Wer ist der Angeklagte im Fall Colin Kleine-Bekel?

Ein damals 17-jähriger Bekannter aus der Beckumer Umgebung, nun 20 Jahre alt, der die Tat teilweise gestand, aber Mord bestreitet.

Wann ist der nächste Gerichtstermin?

Die nächste Verhandlung zur Revision findet am 15. Mai 2026 vor dem Oberlandesgericht Hamm statt.

Warum wurde der Täter nicht wegen Mordes verurteilt?

Das LG Münster erkannte die Mordmerkmale (Grausamkeit, niedrige Beweggründe) nicht als erwiesen an und sprach von Totschlag unter Berücksichtigung jugendlichen Alters und Reue.

Was unternimmt die Familie von Colin?

Sie tritt als Nebenklage auf, legte Revision ein und gründete eine Stiftung gegen Messergewalt mit Präventionsarbeit.

Gab es weitere Verdächtige?

Nein, die Ermittlungen konzentrierten sich auf den Haupttäter. Ob weitere Personen die Eskalation begünstigten, blieb unklar.

Wo genau geschah die Tat?

In der Beckumer Innenstadt, nahe dem Wohnort des Opfers, gegen 23 Uhr am 15. September 2023.

Ist das Urteil rechtskräftig?

Nein, das Urteil vom 20. Februar 2026 ist durch die eingeleitete Revision vor dem OLG Hamm noch nicht rechtskräftig.

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